leistungen

 

Ich bin in der von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau geführten Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure unter Nr. 52644 eingetragen und demgemäß nach Art. 61 Abs. 2 Nr. 2 der Bayerischen Bauordnung bauvorlageberechtigt.
 
Ausserdem berate ich Sie im Bereich Vertrags- und Nachforderungsmanagement im Rahmen von Bauverträgen, insbesondere im Bereich Stahl-/Glasfassadenbau.
 
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf - ich erstelle Ihnen gerne ein Angebot speziell für Ihr Projekt.