Ich bin in der von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau geführten Liste der
bauvorlageberechtigten Ingenieure unter Nr. 52644 eingetragen und demgemäß
nach Art. 61 Abs. 2 Nr. 2 der Bayerischen Bauordnung bauvorlageberechtigt.
Ausserdem berate ich Sie im Bereich Vertrags- und Nachforderungsmanagement im Rahmen von Bauverträgen, insbesondere im Bereich Stahl-/Glasfassadenbau. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf - ich erstelle Ihnen gerne ein Angebot speziell für Ihr Projekt. |